Leistungen

Für Qualität stehen wir mit unserem Namen.

Informieren Sie sich über die Dienstleistungen, mit denen wir unseren Patienten zur Seite stehen.

Grundpflege

Nach §36 SGB XI – Leistungen der Pflegekasse wie unter anderem:
  • Kleine Toilette – Teilkörperpflege
  • Große Toilette – Ganzkörperpflege
  • Transferhilfe bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
  • Mobilisation
  • Hilfe bei Ausscheidung
  • Hauswirtschaftliche Leistungen und Reinigung des Wohnungsumfelds (Saugen, Wischen, Waschen, Bügeln, Einkäufe sowie weitere alltagsbegleitende Hilfen)
  • Behandlungspflege

    Wenn Ihr Arzt Ihnen Leistungen zur Behandlungspflege (SGB V) verordnet hat, übernehmen wir den Rest und kümmern uns um Ihr Wohlbefinden. Die Kosten hierzu werden größtenteils von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlungspflege umfasst:

    • Parenterale Ernährung mit ärztlicher Delegation
    • Künstliche Ernährung – Magensonde (PEG).
    • Kompressionsstrümpfe Klasse II-ATS und Kompressionsverbände
    • Medikamente richten und verabreichen
    • Wundversorgung – Septisch, Aseptisch, Chronisch sowie Wunden nach OP
    • Blutzuckerkontrollen
    • Injektion und Infusion s.c

    Betreuungs- und Entlassungsdienstleistungen nach §45B SGB XI

    Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen der Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125,– € monatlich zu, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten. Egal ob Sie Unterstützung im Alltag, Ihrer Haushaltsführung, der Reinigung der Wohnung oder dem wöchentlichen Einkauf benötigen: Sprechen Sie uns an und wir finden heraus, wie wir Ihnen am besten zur Seite stehen.

    Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

    Wenn Sie durch Angehörige oder andere Personen gepflegt werden, kann es in dringenden Fällen vorkommen, dass diese verhindert sind. Aus diesem Grund stehen Ihnen jährlich 1.612,– Verhinderungspflege zu, welche Sie stundenweise oder für einen bestimmten Zeitraum verwenden können. Darüber hinaus können Sie anteilmäßig mit bis zu 806,– Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn Sie sich sicher sind, nicht in Kurzzeitpflege stationär zu gehen.

    Bitte beachten Sie, dass diese Art der Pflege jährlich neu beantragt werden muss. Sprechen Sie uns an und unser Pflegeteam steht Ihnen auf Knopfdruck zur Verfügung. Mögliche Hilfestellungen:
    • Betreuung
    • Hilfe bei der Verrichtung täglich anfallender Arbeiten im Haushalt, z.B.: saugen, wischen, staub wischen, abwaschen, uvm.
    • Unterstützung beim Einkauf
    • Begleitung zu Arztterminen Hilfe bei Antragstellungen aller Art im Pflegebereich
    • Rufbereitschaft 7 Tage die Woche – 24 Std. am Tag sind wir im Notfall für Sie erreichbar

    Beratungseinsätze

    Gemäß §37.3 SGB XI sind Pflegebedürftige, die zuhause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, dazu verpflichtet, regelmäßig Pflegeberatungen durchführen zu lassen. Die Häufigkeit dieser Beratungen hängt vom Pflegegrad ab, wobei bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche Beratungen und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Beratungen vorgesehen sind.

    Die Beratung hat das Ziel, die Qualität der häuslichen Pflege zu erhöhen sowie sicherzustellen. Es wird praktische und pflegefachliche Unterstützung geboten, bei der wertvolle Tipps für die persönliche Pflegesituation der Pflegeperson gegeben werden. Als verantwortungsbewusster Pflegedienst steht Ihnen der AZ-Fachpflegedienst jederzeit zur Seite und teilt sein aktuellstes Fachwissen mit Ihnen, damit Sie das Beratungsgespräch gemäß §37.3 SGB XI optimal für Ihre Bedürfnisse nutzen können.

    Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen?

    Kontaktieren Sie uns, um detaillierte Informationen zu erhalten und Ihre Anliegen zu besprechen.
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